Erhält der Anlageberater eine umsatzabhängige Provision aus den im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten und dem Agio erhalten. Dabei handelt es sich um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung. Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Mitteilung der Höhe der
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