Oberlandesgericht München

Mindestanforderungen an die Anmeldung einer Insolvenzforderung

Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet. Handelt es sich um die Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen, ist der Darlegungslast für jede Einzelforderung zu genügen. Entspricht die Anmeldung einer Forderung nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder

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Oberlandesgericht München

Schuldnerwiderspruch gegen die Forderungsanmeldung

Die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist nicht an die Einhaltung einer Klagefrist gebunden. Der (beschränkte) Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

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