Das Verbot der Anreise zur Nutzung einer Nebenwohnung „aus touristischem Anlass“ als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist voraussichtlich rechtswidrig.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in den hier vorliegenden Fällen die Beschwerden des Landrats des
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