Sonderumlagen als Gewinnminderungen bei einer Sparkasse

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG. In dem hier

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Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

Dem Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters auch dann unzumutbar, wenn ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz, der von einem rechtswirksamen Einstellungsstopp betroffen ist, mit einem Arbeitnehmer aus dem Personalüberhang der unmittelbaren Landesverwaltung besetzt wird. Nach der hier vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der öffentliche Arbeitgeber

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