Ein Rechtsanwalt hat sich über die ordnungsgemäße Bedienung eines Faxgerätes zu informieren und muss das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin überprüfen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist zu gewähren ist. Gegen eine Entscheidung des Gerichts
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