Die Stadt Köln hat für eine Gaststätte im Kölner Severinsviertel zu Recht Lärmschutzauflagen verfügt, insbesondere die Sperrzeit für die außengastronomische Nutzung auf 22:00 Uhr vorverlegt, um unzumutbaren Lärm an den Wohnungen der dortigen Anwohner zur Nachtzeit zu unterbinden.
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