Die Sammelbox einer Apothekerin für Rezepte, die in einem Supermarkt aufgestellt wird, ist nicht den apothekenrechtlichen Vorschriften zuzuordnen, nach denen zwischen der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar an Kunden in Präsenzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln zu unterscheiden ist. Der Gesetzgeber hat keine andere Abgabemöglichkeit vorgesehen. Mit dieser Begründung hat das
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