Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei (§ 11 ApoG) nicht zur Entscheidung angenommen; die Rechtssatzverfassungsbeschwerde sei bereits wegen Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig.
Durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz ? PDSG) vom 14.10.2020
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