Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsfeier unterliegen der Lohnsteuer, soweit sie die Freigrenze von 110,- € pro teilnehmenden Arbeitnehmer überschreiten. Diese Grenze gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch für Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums.
In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf
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