Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsfeier unterliegen der Lohnsteuer, soweit sie die Freigrenze von 110,- € pro teilnehmenden Arbeitnehmer überschreiten. Diese Grenze gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch für Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums. In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall fand anlässlich eines Firmenjubiläums einer Aktiengesellschaft eine Betriebsveranstaltung
Lesen