Der Geschäftsstellenleiter einer Versicherung

Ist ein „Geschäftsstellenleiter“, der – zusätzlich zu seiner vermittelnden Tätigkeit als Handelsvertreter – durch einen gesonderten Vertrag mit der eigenverantwortlichen Führung der Geschäftsstelle eines Finanzdienstleistungsunternehmens betraut wird, so ist für hieraus resultierende Streitigkeit der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.

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