Umziehen und Desinfizieren

Einem auf der Intensivstation eines Krankenhauses beschäftigten Krankenpfleger steht nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine Vergütung für die Zeit zu, die er täglich für Kleiderwechsel und Desinfektion aufwendet.

Zu der grundsätzlichen Frage, ob Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion zu Beginn

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