Die Nichtangabe von Mittagessen in der Spesenabrechnung eines Betriebsratsmitglieds stellt nicht in jedem Fall einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
So hat das Landesarbeitsgericht München in einem jetzt vom ihm entschiedenen Fall hierin keinen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung
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Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges kann trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgen. Das hat