Eine Arbeitnehmerin kann für die Zeit, in der sie während der Gleitzeit an Ratssitzungen als Mitglied des Stadtrats oder an Sitzungen ihrer Fraktion teilnimmt, keine Zeitgutschrift als „Tag Ist-Zeit“ auf dem Arbeitszeitkonto verlangen.
Nachrichten aus Recht und Steuern
Eine Arbeitnehmerin kann für die Zeit, in der sie während der Gleitzeit an Ratssitzungen als Mitglied des Stadtrats oder an Sitzungen ihrer Fraktion teilnimmt, keine Zeitgutschrift als „Tag Ist-Zeit“ auf dem Arbeitszeitkonto verlangen.
Eine Tarifnorm, die dem Arbeitgeber untersagt, am 24. und am 31.12 Arbeitsleistung im Umfang von mehr als sechs Stunden zu fordern, setzt gleichzeitig die Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken, § 297 BGB. Sie begründet deshalb – für sich genommen
Artikel lesen