Die Klage gegen einen Arzneimittelregress

Die Klage eines Vertragsarztes gegen einen Arzneimittelregress der kassenärztlichen Vereinigung hat nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aufschiebende Wirkung.

In dem entschiedenen Fall setzte der Beschwerdeausschuss bei der kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz setzte durch Bescheid gegenüber der Antragstellerin, einer Vertragsärztin, aufgrund

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