Exilpolitische Nachfluchtaktivitäten

Stützt ein Ausländer seinen Asylfolgeantrag auf neue selbst geschaffene exilpolitische Nachfluchtaktivitäten, greift der Regelausschlussgrund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 28 Abs. 2 AsylVfG auch dann ein, wenn der Ausländer zwar bei Verlassen des Herkunftslands alters- und entwicklungsbedingt noch

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