Kindergeld für den Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

Für volljährige Kinder wird Kindergeld u.a.

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