Eine Versammlung, die als öffentliches Blockadetraining stattfinden soll, ist ohne einschränkende Auflagen von seiner Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung hinsichtlich eines angemessenen gesellschaftlichen Umgangs mit rechtsextremen Ideologien beitragen will. Straftaten sind auch ohne Ordner nicht
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