Öffentliches Blockadetraining

Eine Versammlung, die als öffentliches Blockadetraining stattfinden soll, ist ohne einschränkende Auflagen von seiner Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung hinsichtlich eines angemessenen gesellschaftlichen Umgangs mit rechtsextremen Ideologien beitragen will. Straftaten sind auch ohne Ordner nicht

Artikel lesen

Tierarzneimittel(nach)zulassung

Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative AMG kann die zuständige Bundesoberbehörde die arzneimittelrechtliche Zulassung widerrufen, wenn eine der nach § 28 angeordneten Auflagen nicht eingehalten und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Bundesoberbehörde

Artikel lesen