Ist der Lohn eines Arbeitnehmers so sittenwidrig gering, dass er Aufstockungsleistungen vom Jobcenter erhält, hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber.
So hat das Arbeitsgericht Eberswalde in dem hier vorliegenden Fall eines Arbeitgebers entschieden, der Stundenlöhne von 1,59 Euro
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