Landgericht Leipzig

E-Mail-Adresse als Anschrift

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, haben YouTube und Google die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bekanntzugeben. Keine Auskunft ist in Bezug auf die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse zu erteilen.

So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall die

Artikel lesen