Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufung eines 23jährigen Solingers zurückgewiesen, der gegen Einschränkungen seiner Ausreisefreiheit klagte: Der Kläger gefährde, so das Bundesverwaltungsgericht, erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland, da zu befürchten sei, dass er zur Unterstützung des militanten
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