Der Kündigungsschutzantrag wegen einer außerordentlichen Kündigung umfasst das Begehren festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht infolge einer Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche endete.
Dies gilt auch, wenn der Antrag ausdrücklich und ausschließlich bezogen auf die erklärte
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