Die Aussetzung der Hauptverhandlung in einem Mordprozess als Folge der Corona-Pandemie rechtfertigt eine weitere Untersuchungshaft für drei Monate.
So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Fortdauer der Untersuchungshaft bestätigt. Die bereits begonnene Hauptverhandlung in
Artikel lesen