Mit 200 km/h über die Autobahn

Mit der Frage der Haftungsquote – sowie der Bedeutung des Anscheinsbeweis in einem solchen Fall – hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg in dem Fall eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn zu befassen, der im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des voranfahrenden

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