Die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz

Der Begriff der Bahnanlage erfasst nicht auch den Bahnhofsvorplatz. Die Bundespolizei ist daher regelmäßig nicht zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt.

So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass keine Zuständigkeit der Bundespolizei zur Ausweiskontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier besteht.

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