Schüler müssen nicht aus religiösen Gründen von einem schulischen Kinobesuch freigestellt werden, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Münster auf die Klage der Eltern eines Siebtklässler aus Bocholt, der am Besuch des Kinofilms „Krabat“ im Rahmen des Deutschunterrichts teilnehmen sollte, obwohl seine den Zeugen Jehova angehörenden Eltern den Film für unvereinbar mit
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