Gabelstaplerunfall im Baumarkt

Verursacht ein Arbeitnehmer einen Unfall, bei dem ein Kollege zuschaden kommt, haftet er diesem auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung außer bei einem Wegeunfall nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, § 105 SGB VII. Dieser Haftungsausschluss gilt

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