Schadensersatz ist zu leisten, wenn Straßenbäume ohne Erlaubnis nicht nur im Rahmen ihres sogenannten Lichtraumprofils beschnitten werden, sondern die Schnittmaßnahmen weitreichender sind und auch große Starkholzäste betreffen. Derartige Schadensersatzansprüche des Bundes kann auch ein Bundesland im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung
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