Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag?

Mit der Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof die (mangelhafte) Lieferung von Aluminium-Profilleisten in einem bestimmten Farbton durch einen Fachgroßhändler für Baubedarf, was nicht als Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB),

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