Bundesverwaltungsgericht

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

Die Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung setzt nicht den formellen Fortbestand der verwerteten Probezeitbeurteilung und deren Rechtmäßigkeit voraus. Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen

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Polizist

Der Polizist mit nur einer Niere

Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ging es um einen Bundespolizist im mittleren Polizeivollzugsdienst. Seit September 2016 absolvierte dieser den Vorbereitungsdienst, zum

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