Ein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Kostenübernahme für die Behandlungskosten im Europäischen Ausland in der „Sonderklasse“ besteht nicht.
So die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für
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