Auch im Falle der Rücknahme der (Rechts)Beschwerde gegen einen Beschluss über die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags nach § 3 KapMuG ist eine Kostenentscheidung des (Rechts)Beschwerdegerichts nicht veranlasst. Die Kosten des (Rechts)Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Ausgangsrechtsstreits, welche die in
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