Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Förderung der beruflichen Ausbildung eines Gehörlosen auch die Kosten für den Einsatz von Gebärdendolmetschern im Berufsschulunterricht zu tragen.
Die in § 103 SGB III aF (ab 1.4.2012 § 118 SGB III) definierten
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