Das Jobcenter kann Kosten für Berufsbekleidung übernehmen. Aber Alltagskleidung ist aus dem Regelsatz zu beschaffen und wird nicht dadurch zu Berufskleidung, dass sie auch in der Berufsschule getragen wird.
So die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall
Artikel lesen