Arbeitsamt Dessau

Die Berufsbekleidung eines Kochs – und das Jobcenter

Unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale hat das Jobcenter die Anschaffungskosten für Berufsbekleidung vollständig zu übernehmen, denn ansonsten ist wegen einer evidente Bedarfsunterdeckung kein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall das

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