Der wirtschaftliche Wert einer Bescheinigung

Bei der Bemessung der Höhe von Verwaltungsgebühren darf die Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Umsatzsteuergesetz in pauschalierender Form auch den möglichen wirtschaftlichen Wert der jeweiligen Bescheinigung für den Antragsteller berücksichtigen.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen

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