Beschlussfassung im Betriebsrat

Ein Beschluss des Betriebsrats nach § 33 BetrVG erfordert grundsätzlich eine förmliche Abstimmung. Eine stillschweigende Beschlussfassung gibt es nicht. 

Allenfalls kommt eine Beschlussfassung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten in Betracht, etwa dergestalt, dass festgestellt wird, es werde kein Widerspruch (oder nur

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