Ist die Regelung in § 16a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage jetzt bejaht:
Anlaß hierfür bot der Nachbarrechtsstreit zwischen
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