Bei dem derzeit begrenzten Kenntnisstand zur Corona-Pandemie sind keine milderen Mittel ersichtlich, die zumindest gleichermaßen effektiv wie ein Besuchs- und Betretungsverbot sind.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des
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