Die Haftung eines Auszubildenden

Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang haftet.

So hat das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einem Kläger 25.000 Euro Schmerzensgeld für eine Augenverletzung

Artikel lesen