Veranstaltet ein Krankenhaus für seine Beschäftigten ein betriebliches Sommerfest, kann sie hierfür als Zugangsvoraussetzung 2G+ sowie einen negativen Coronatest vorschreiben.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hat eine Klinik für ihre Beschäftigten ein Sommerfest an einem auswärtigen Veranstaltungsort
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