Haftpflichtversicherung – für jeden Betrieb unverzichtbar

Mitarbeiter eines Unternehmens unterliegen wie Privatpersonen dem Risiko, Dritten während der Ausübung Ihrer Arbeit Schäden zuzuführen. Was im privaten Umfeld durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, fällt für Handwerk, Gewerbe & Co. in den Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung. Jede verantwortungsvolle Geschäftsführung schließt einen entsprechenden Schutz für Unternehmen und Mitarbeiter ab, um

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Die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts bei Verpachtung

Wird im Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflichtversicherung eines Landwirts eine Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden zum Betrieb eines Legehennenstalls mit Auslaufflächen nicht ausdrückich erwähnt, umfasst der versicherte Betrieb eine solche Verpachtung auch dann nicht, wenn sie brachenüblich ist. Die Verpachtung ist keine mitversicherte Nebentätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg

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