Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt.
Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die
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