Hochschulmeisterschaften sind nicht mit Betriebssport vergleichbar, so dass eine Teilnahme an Hochschulmeisterschaften dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Ein Sportunfall im Rahmen von Hochschulmeisterschaften kann damit ein Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII sein.
Die Teilnahme
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