Der einer dienstlichen Beurteilung zugrundeliegende Beurteilungszeitraum muss sich der Beurteilung selbst entnehmen lassen. Beurteilungsmaßstab der dienstlichen Beurteilung ist grundsätzlich das Statusamt und nicht ein bestimmter Dienstposten.
Die dienstlichen Beurteilungen können von den Verwaltungsgerichten allerdings nur eingeschränkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft
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