Eine Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, in der eine Blutentnahme sowie der molekulargenetische Untersuchung angeordnet wird, ist unzulässig.
Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof lag ein vom Generalbundesanwalt gegen unbekannt geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an Mord,
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