Bei angedrohter Veröffentlichung privater Bilder besteht nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg kein Unterlassungsanspruch, wenn die Androhung nur zu dem Zweck erfolgt, die den Kontakt nach der Geltendmachung von Mängelrechten (hier: wegen einer auf eBay ersteigerten Festplatte) verweigernde Gegenseite zu einer
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