Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Strafrichter oder Schifffahrtsgericht?

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a) BinSchGerG fallen in die sachliche Zuständigkeit der Schifffahrtsgerichte „Strafsachen wegen Taten, die auf oder an Binnengewässern unter Verletzung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften begangen sind und deren Schwerpunkt in der Verletzung dieser Vorschriften liegt,

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Die Elbvertiefung kann kommen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe abgewiesen.

Die Planfeststellungsbehörden durften bei der Abwägung der betroffenen Belange dem öffentlichen Interesse

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