Für das Land Rheinland-Pfalz wurde durch eine Allgemeinverfügung angeordnet, dass Rinder, Schafe und Ziegen jährlich zweimalig, jeweils im Zeitraum Mai bis August, gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen sind. Ähnliche Bestimmungen bestehen auch für andere Bundesländer.
Diese vom Land Rheinland-Pfalz in
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