Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit

Für das Land Rheinland-Pfalz wurde durch eine Allgemeinverfügung angeordnet, dass Rinder, Schafe und Ziegen jährlich zweimalig, jeweils im Zeitraum Mai bis August, gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen sind. Ähnliche Bestimmungen bestehen auch für andere Bundesländer.

Diese vom Land Rheinland-Pfalz in

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Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit

Die Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtens. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen. Mit dieser Verfügung wurde unter

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