Bei der Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung sind auch die Verkehrsgeräusche zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der genehmigten Anlage durch den Zu- und Abgangsverkehr entstehen.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich auch privilegierte Vorhaben, zu denen
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