Hinweispflicht auf Bodenkontamination

Fehlen in einem Vertrag eines öffentlichen Auftraggebers Angaben zur Kontamination eines zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens, so kann dies dahin ausgelegt werden, dass eine Bodenkontamination nicht vorliege. Denn grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, ihm mögliche und zumutbare

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