Eine rechtsstaatswidrige Kreisverweisung ist keine „Zersetzungsmaßnahme“. Eine im Zuge der Bodenreform erlassene Anordnung zum Verlassen des Heimatortes (sogenannte Kreisverweisung) begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldleistung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).
In dem aktuell vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurden
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